Wohnsitz Taufkirchen an der Pram

Taufkirchen an der Pram | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Taufkirchen an der Pram Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram
Schärdinger Straße 1
4775 Taufkirchen an der Pram
Österreich

Telefon:

07719 / 7255

Fax:

07719 / 7255 - 30

Email:

gemeinde@taufkirchen-pram.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.taufkirchen-pram.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Taufkirchen an der Pram fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen