Wohnsitz Gaflenz

Gaflenz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gaflenz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Gaflenz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Gaflenz
Markt 46
3334 Gaflenz
Österreich

Telefon:

07353 / 205

Fax:

07353 / 205 - 450

Email:

gemeinde@gaflenz.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.gaflenz.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Gaflenz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gaflenz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Gaflenz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen