Wohnsitz Alberndorf in der Riedmark

Alberndorf in der Riedmark | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Alberndorf in der Riedmark Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Alberndorf in der Riedmark. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Alberndorf in der Riedmark
Kalchgruberstraße 2
4211 Alberndorf in der Riedmark
Österreich

Telefon:

07235 / 7155 - 0

Fax:

07235 / 7155 - 7

Email:

gemeinde@alberndorf.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.alberndorf.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Alberndorf in der Riedmark

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Alberndorf in der Riedmark fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Alberndorf in der Riedmark.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen