Wohnsitz Oberneukirchen

Oberneukirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberneukirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Oberneukirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Oberneukirchen
Ledererstraße 1
4181 Oberneukirchen
Österreich

Telefon:

07212 / 7055

Fax:

07212 / 7055 - 5

Email:

gemeinde@oberneukirchen.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.oberneukirchen.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Oberneukirchen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberneukirchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Oberneukirchen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen