Wohnsitz Wald am Schoberpaß

Wald am Schoberpaß | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wald am Schoberpaß Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Wald am Schoberpaß. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Wald am Schoberpaß
Wald am Schoberpaß 57a
8781 Wald am Schoberpaß
Österreich

Telefon:

03834 700-0

Fax:

03834 700-25

Email:

gemeinde.wald@schoberpass.at

Webseite:

www.schoberpass.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Wald am Schoberpaß

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wald am Schoberpaß fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wald am Schoberpaß.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen