Wohnsitz Berg im Attergau

Berg im Attergau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Georgen im Attergau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Berg im Attergau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Berg im Attergau
Attergaustr. 36
4880 St. Georgen im Attergau
Österreich

Telefon:

07667 / 6445

Fax:

07667 / 6445 - 4

Email:

gemeinde@berg-attergau.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.berg-attergau.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Berg im Attergau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Georgen im Attergau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Berg im Attergau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen