Wohnsitz Frankenburg am Hausruck

Frankenburg am Hausruck | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Frankenburg am Hausruck Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck
Marktplatz 4
4873 Frankenburg am Hausruck
Österreich

Telefon:

07683 / 5006

Fax:

07683 / 5006 - 14

Email:

gemeinde@frankenburg.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.frankenburg.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Frankenburg am Hausruck fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen