Wohnsitz Neukirchen an der Vöckla

Neukirchen an der Vöckla | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neukirchen an der Vöckla Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Neukirchen an der Vöckla
Kirchenplatz 4
4872 Neukirchen an der Vöckla
Österreich

Telefon:

07682 / 7155

Fax:

07682 / 7155 - 19

Email:

gemeinde@neukirchen-voeckla.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.neukirchen-voeckla.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Neukirchen an der Vöckla

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neukirchen an der Vöckla fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen