Wohnsitz Schörfling am Attersee

Schörfling am Attersee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schörfling am Attersee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Schörfling am Attersee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Schörfling am Attersee
Marktplatz 32
4861 Schörfling am Attersee
Österreich

Telefon:

07662 / 3255 - 0

Fax:

07662 / 3255 - 60

Email:

gemeinde@schoerfling.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.schörfling.eu

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Schörfling am Attersee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schörfling am Attersee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Schörfling am Attersee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen