Wohnsitz Seewalchen am Attersee

Seewalchen am Attersee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Seewalchen am Attersee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Seewalchen am Attersee
Rathausplatz 1
4863 Seewalchen am Attersee
Österreich

Telefon:

07662 / 4491 - 0

Fax:

07662 / 4491 - 21

Email:

gemeinde@seewalchen.eu

Webseite:

http://www.seewalchen.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Seewalchen am Attersee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Seewalchen am Attersee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen