Wohnsitz Steinbach am Attersee

Steinbach am Attersee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Steinbach am Attersee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Steinbach am Attersee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Steinbach am Attersee
Steinbach a.A. 5
4853 Steinbach am Attersee
Österreich

Telefon:

07663 / 255 - 0

Fax:

07663 / 255 - 21

Email:

gemeinde@steinbach-attersee.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.steinbach-attersee.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Steinbach am Attersee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steinbach am Attersee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Steinbach am Attersee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen